Kurzclips

Nach Mängel-Skandal: Whistleblower kurz vor weiterer Aussage gegen Boeing tot aufgefunden

Der 62-jährige Whistleblower und Ex-Boeing-Manager John Barnett ist am Sonnabend, den 9. März, tot aufgefunden worden. Am Donnerstag und Freitag davor hatte Barnett noch vor Gericht gegen den Flugzeughersteller ausgesagt. Am Sonnabend wartete man vergeblich auf ihn.

Nachdem John Barnett nicht zum vereinbarten Termin erschienen war, setzte sich sein Anwalt mit dem Hotel in Verbindung, in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.

Hotelangestellte fanden die Leiche Barnetts in seinem Fahrzeug auf dem Parkplatz des Hotels.

Obwohl die Rechtsmedizin den Tod als Suizid einstufte, fordern Barnetts Anwälte weitere Ermittlungen. In einer Erklärung schrieben sie:

"Er war sehr gut gelaunt und freute sich darauf, diese Phase seines Lebens hinter sich zu lassen und weiterzuziehen."

Auch Präsidentschaftskandidat Robert F. Kennedy Jr. machte auf X deutlich, dass er nicht an einen Suizid glaube. In einem Tweet schrieb er:

"Hoffen wir, dass der 'Suizid' von John Barnett wirklich untersucht wird."

Journalisten des Senders Al Jazeera haben bereits 2014 über Mängel bei Boeing berichtet und mit Mitarbeitern gesprochen. Laut den befragten Angestellten gäbe es keine Drogentests und Drogenkonsum während der Arbeitszeit sei Alltag. Bei einer Befragung, ob die Angestellten mit den Flugzeugen fliegen würden, antworteten zehn der 15 Befragten mit Nein. Ein Angestellter sagte ja, da er einen Todeswunsch habe.

Mehr zum Thema - Nach Mängel-Skandal: Boeing-Whistleblower John Barnett kurz vor weiterer Aussage tot aufgefunden

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.