Deutschland

Ex-Banker zu fünf Jahren und sechs Monaten für Cum-Ex-Geschäfte verurteilt

Das Landgericht Bonn sprach ein bislang erstes Urteil über den Ex-Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Der Ex-Banker wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zahlen.
Ex-Banker zu fünf Jahren und sechs Monaten für Cum-Ex-Geschäfte verurteiltQuelle: www.globallookpress.com © Axel Heimken/dpa

Als Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz vor wenigen Wochen im Bundestagsuntersuchungsausschuss noch eifrig zu der Frage schwieg, was er von den Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Bank M.M. Warburg und deren plötzlich verjährten Steuernachforderungen von rund 47 Millionen unter seiner Ägide als Hamburger Bürgermeister gewusst habe, haben viele nur geahnt, dass Richter in einem deutschen Gericht möglicherweise anders reagieren könnten. Nun hat das Landgericht Bonn ein Urteil gesprochen (Az: 62 KLs 1/20).

Dabei ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Sachen Cum-Ex-Geschäfte, bei denen einmal abgeführte Kapitalertragssteuern Aktien mit (lateinisch: cum) und ohne (lateinisch: ex) Dividendenanspruch vom Fiskus doppelt erstattet wurden. Es ging um die rechte Hand des damaligen Warburg-Chefs Christian Olearius. Und der Manager hinter der Nummer eins der Bank ist nicht der Einzige, gegen den derzeit in Deutschland ermittelt wird: Betroffen sind 1.000 weitere Banker in 80 Verfahren. Deswegen ist das Urteil gegen den zweitwichtigsten Mann der Bank sinngebend. Neben den fünf Jahren und sechs Monaten Haft muss er noch 100.000 Euro Strafe zahlen. Immerhin geht es nur in diesem Verfahren, das nach 29 Verhandlungstagen sein vorläufiges Ende fand, um einen Steuerschaden von 168 Millionen Euro. Die Anklägerin, Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, hatte zehn Jahre gefordert.

Nach Informationen der Uni Mannheim und des "Recherchezentrums" Correctiv sollen bei Cum-Ex-Geschäften in ganz Europa rund 55 Milliarden Euro Schaden entstanden sein. Den deutschen Finanzämtern sind zwischen 2001 und 2016 mehr als 31 Milliarden Euro an Steuergeldern entgangen. 

Der nun vom Landgericht Bonn Verurteilte kann noch vor dem Bundesgerichtshof gegen das Urteil klagen. Dieses ist noch nicht rechtskräftig. Immerhin hoffen in den meisten Banketagen viele Manager auf die Undurchschaubarkeit der Materie und die Langsamkeit auf der politischen Ebene. Als der Sache dienlich erwies sich selbst Finanzminister Scholz nicht mit seinem plötzlich auftauchenden Erinnerungsverlust im Bundestagsausschuss. Wie andere Richter nun mit dem Urteil umgehen, bleibt abzuwarten.

Nach Handelsblatt-Informationen haben sich rund "ein Dutzend Verdächtige gegenüber der Staatsanwaltschaft geöffnet".

 Mehr zum Thema - Beträchtliche Verluste für den Fiskus: Finanzämter verschonen Millionäre

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.