International

Knappes Rennen bei den Präsidentschaftswahlen in Südossetien

Nach Auszählung von 95 Prozent der Wählerstimmen bei den Präsidentschaftswahlen in Südossetien steht fest, dass keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen konnte. Im ersten Wahlgang liegt der Oppositionskandidat vor dem Amtsinhaber.
Knappes Rennen bei den Präsidentschaftswahlen in SüdossetienQuelle: Sputnik © Sputnik

Der amtierende Präsident Südossetiens, Anatoli Bibilow, liegt bei den Präsidentschaftswahlen hinter seinem Herausforderer Alan Gaglojew. Da keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht hat, wird es in zwei Wochen einen zweiten Wahlgang geben.

Nach Auszählung von 95 Prozent der Stimmen lag Präsident Bibilow mit 33,5 Prozent hinter dem Herausforderer und Vorsitzenden der oppositionellen Partei Nichas, Alan Gaglojew, der von 36,9 Prozent der Wähler unterstützt wurde, so die offiziellen Ergebnisse.

Es folgten der stellvertretende Parlamentssprecher Aleksandr Plijew mit 11,9 Prozent, der Abgeordnete Garry Muldarow mit 8,9 Prozent und der ehemalige Parlamentarier Dmitri Tasojew mit 2,8 Prozent, während 1,8 Prozent der Wahlberechtigten gegen alle stimmten.

Mit der Bekanntgabe des endgültigen amtlichen Ergebnisses wird im Laufe des Tages gerechnet. Schon jetzt ist klar, dass es einen zweiten Wahlgang geben wird, an dem die beiden führenden Kandidaten teilnehmen werden. In einer Erklärung der Zentralen Wahlkommission der Republik heißt es: 

"Die Zentrale Wahlkommission hat die Wiederholung der Wahl des Präsidenten der Republik Südossetien für die beiden registrierten Kandidaten angeordnet, die die meisten Stimmen erhalten haben." 

Südossetien war zu Zeiten der Sowjetunion ein Autonomes Gebiet im Bestand der Georgischen Sozialistischen Sowjetrepublik gewesen. Als Ende der 80er der Nationalist Swiad Gamsachurdia die Macht in Tiflis ergriff, hob er die Autonomierechte auf und drohte mit der Vertreibung der Osseten aus Georgien. Darauf folgte ein bewaffneter Konflikt, der nach Rückkehr des früheren sowjetischen Außenministers Eduard Schewardnadse an die Macht in Georgien unter Vermittlung Russlands beigelegt werden konnte. Russland übernahm dabei die Funktion einer Garantiemacht für die Rechte der ossetischen Bevölkerung.

2008 versuchte der damalige Präsident Saakaschwili, Südossetien mit militärischer Gewalt unter die Kontrolle der georgischen Zentralregierung zu bringen. Russland intervenierte in Ausübung seiner Garantiepflicht und erkannte daraufhin die Unabhängigkeit der Republik Südossetien an. Derzeit strebt Südossetien den Beitritt zur Russischen Föderation und damit die Vereinigung mit Nordossetien an. Für die nahe Zukunft ist ein Referendum darüber vorgesehen. Beide führenden Kandidaten unterstützen diese Bestrebungen.

In Südossetien leben auf einer Fläche, die etwas größer ist als die des Saarlandes, rund 50.000 Menschen, hauptsächlich ethnische Osseten. Die Mehrheit der Osseten lebt in Nordossetien, einer autonomen Republik im Bestand der Russischen Föderation. Die Osseten sind eine iranischsprachige Volksgruppe, die seit dem 6. Jahrhundert im Kaukasus lebt und weltweit über 700.000 Angehörige umfasst. Davon leben rund 450.000 in Nordossetien, weitere 100.000 in anderen Regionen Russland und etwa 50.000 in Südossetien. Die Zahl der Osseten in der Türkei wird auf insgesamt etwa 100.000 Menschen geschätzt. Die Eigenbezeichnung ist Iron und Digoron, historisch gebräuchlich war auch die Bezeichnung Alanen. 

Die Osseten sind mehrheitlich christlich, nur zehn Prozent gehören dem Islam an. 

Mehr zum Thema - Südossetien will rechtliche Schritte für Beitritt zu Russland einleiten

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.