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Auch in Berlin: Bauern dürfen laut Gerichtsurteil Autobahnauffahrten blockieren

Im Rahmen der Bauernproteste sollen ab Montag auch 25 Autobahnauffahrten rund um Berlin blockiert werden. Ein Gericht gab den Bauern nun recht – trotz des Widerstands der Polizei. Autobahnauffahrten nach Berlin dürften ab Montag also länger gesperrt bleiben.
Auch in Berlin: Bauern dürfen laut Gerichtsurteil Autobahnauffahrten blockierenQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/EHL Media

Der Bauernverband will am Montag im Rahmen seines Protests gegen die Sparpolitik der Ampel-Regierung 25 Autobahnauffahrten rund um Berlin blockieren. Ein Gericht erklärte die Autobahn-Blockaden der Bauern in Berlin und Brandenburg nun für rechtens – trotz des Widerstands der Polizei, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Ursprünglich wollte die Polizei die Aktion der Bauern nur unter strengen Auflagen genehmigen. So sollten die Demonstrationen nur unter der Bedingung gestattet werden, dass die Traktor-Sperren alle 30 Minuten für den Verkehr geöffnet würden. Dagegen klagten die Bauern vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – und bekamen recht. Eine Beschwerde der Polizei wies das Gericht zurück. Henrik Wendorff, der Präsident des Brandenburger Bauernverbandes, sagte gegenüber dem Boulevard-Blatt Bild:

"Laut Gericht wäre die Gefährdung durch ständige Öffnungen und Schließungen der Blockaden größer als durch eine dauerhafte Sperrung. Das Auf und Zu würde zu Rückstaus und Chaos führen."

Laut dem Gerichtsurteil müssen die Bauern allerdings Rettungsgassen für Notfälle offenhalten. Auch Autobahnabfahrten müssen frei bleiben. Brandenburg-Bauernpräsident Wendorff versprach, dass Polizei- und Rettungswagen "jederzeit durch" können. Autobahnauffahrten in die Hauptstadt dürften ab Montag jedoch länger gesperrt bleiben.

Das Gerichtsurteil gilt allerdings nur in den Ländern Berlin und Brandenburg. Im sächsischen Landkreis Zwickau gelten härtere Auflagen: Dort wurden Proteste an den Autobahnauffahrten Glauchau West an der A4 und Zwickau Ost an der A72 sowie auf einigen Zubringerstraßen zu den Autobahnen im Landkreis verboten. Genehmigte Blockaden sollen laut Landkreis einmal pro Stunde für 20 Minuten unterbrochen werden, um Rettungsdiensten die Wege freizuhalten.

Im Erzgebirgskreis ging man sogar noch weiter: Dort wurden 24 geplante Proteste untersagt und nur sieben genehmigt (RT DE berichtete). Das Verbot erstreckt sich demnach auch auf Spontanversammlungen. Wie die Pläne der Berliner Polizei wären die Auflagen der Landkreise allerdings vor einem Gericht in Sachsen anfechtbar.

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