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Hamburger Senat wurde über Vorermittlungen gegen Olaf Scholz im Cum-Ex-Skandal nicht informiert

Bereits ab Februar 2020 bis September 2021 hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Olaf Scholz geführt. Der Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Skandal wurde darüber nicht informiert. Die CDU sieht darin eine Täuschung der Hamburgischen Bürgerschaft.
Hamburger Senat wurde über Vorermittlungen gegen Olaf Scholz im Cum-Ex-Skandal nicht informiertQuelle: www.globallookpress.com © Florian Gaertner

Wie die FAZ berichtet, empören nicht bekannte Vorermittlungen gegen den früheren Bürgermeister und jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Opposition im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft zum Cum-Ex-Skandal. Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigte der dpa am Freitag, dass seit Februar 2020 bis zum September dieses Jahres Vorermittlungen gegen Scholz wegen des Vorwurfs der Untreue durchgeführt worden seien.

Dies geschah auf der Grundlage mehrerer Strafanzeigen. Da sich kein Anfangsverdacht ergeben habe, sei das Verfahren jedoch ohne Einleitung von Ermittlungen eingestellt worden, sagte eine Sprecherin verklausuliert.

Dass der Untersuchungsausschuss nicht über den Vorgang informiert worden sei, sei eine "Frechheit", sagte der Obmann der Linken im PUA, Norbert Hackbusch, gegenüber der dpa. Es wäre Aufgabe der Präsidialabteilung in der Senatskanzlei gewesen, entsprechende Informationen beizubringen.

CDU-Obmann Richard Seelmaecker sprach laut ARD-Magazin "Panorama" und dem Manager Magazin von einer bewussten Täuschung des Parlaments. Er meint:

"Es ist ein Skandal, dass dem Ausschuss wiederholt Akten vorenthalten werden."

Der PUA soll eine mögliche politische Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der in den Cum-Ex-Affären verwickelten Warburg Bank klären. Geheime Treffen von Scholz mit den Bankeigentümern 2016 und 2017 stehen im Raum. Die Hamburger Finanzbehörde hatte 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist auf Steuernachforderungen für 2009 und 2010 in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert. 

In 2022 soll Scholz dann voraussichtlich noch einmal vernommen werden. Dabei steht nach Berichten von NDR 90,3 auch im Raum, dass der gesamte Untersuchungsausschuss dafür nach Berlin reisen muss.

Es ist jedoch eine Herausforderung, Scholz als Bundeskanzler zu vernehmen. Details dazu finden sich im Paragrafen 50 der Strafprozessordnung: Mitglieder der Bundesregierung haben Anspruch darauf, an ihrem Dienstsitz gehört zu werden – in diesem Fall also in Berlin. Des Weiteren ist die Zustimmung des Kabinetts verpflichtend.

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