Europa

Schweiz will Weitergabe von Waffen an Ukraine erleichtern

In der Schweiz hergestellte Waffen sollen leichter weitergegeben werden können, fordert die Sicherheitspolitische Kommission des Schweizer Parlaments. Bern müsse seinen Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten und die Ukraine stärker unterstützen, so die Parlamentarier.
Schweiz will Weitergabe von Waffen an Ukraine erleichternQuelle: Legion-media.ru

In der Schweiz hergestellte Waffen sollen unter gewissen Umständen von anderen Ländern an kriegsführende Staaten weitergegeben werden dürfen.

Das fordert die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats, vor allem mit Blick auf den Krieg in der Ukraine. Der Nationalrat ist ist die große Kammer des Parlaments der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Der Nationalrat hat an der Sitzung von Dienstag eine Motion sowie eine parlamentarische Initiative beschlossen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Die parlamentarische Initiative sieht vor, dass die Nichtwiederausfuhr-Erklärung hinfällig wird, wenn die Wiederausfuhr des Kriegsmaterials in die Ukraine im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Konflikt erfolgt.

Die Motion hat dasselbe Ziel, ist indes offener formuliert. Demnach soll die Nichtwiederausfuhr-Erklärung aufgehoben werden können, wenn sich die Wiederausfuhr auf eine Situation bezieht, in der der UNO-Sicherheitsrat oder die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Zweidrittelmehrheit einen Widerspruch zum völkerrechtlichen Gewaltverbot festgestellt hat.

Die Kommissionsmehrheit argumentierte, die Schweiz müsse ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten und dementsprechend die Ukraine stärker unterstützen.

Die Schweiz liefert zwar keine eigenen Waffen an die Ukraine, hatte aber auch Dänemark, Deutschland und Spanien untersagt, Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion an Kiew weiterzugeben.

Im Fall Deutschlands betraf das Verbot Munition für Gepard-Panzer, die Berlin Kiew abgeben wollte und Bern dafür gleich zweimal um Erlaubnis gebeten hatte.

Doch der Schweizer Bundesrat hatte die Lieferung beide Male mit dem Verweis auf die Schweizer Neutralität sowie das Kriegswaffengesetz abgelehnt.

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