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Internationaler Strafgerichtshof nennt Haftbefehl gegen Putin-Ankläger inakzeptabel

Der IStGH erklärte, er betrachte das Vorgehen Moskaus als Einschüchterung und als Versuch, das Ermittlungsmandat des Gerichts zu untergraben. Am Vorabend hatte das russische Innenministerium IStGH-Ankläger Karim Khan auf die Fahndungsliste gesetzt.
Internationaler Strafgerichtshof nennt Haftbefehl gegen Putin-Ankläger inakzeptabelQuelle: Gettyimages.ru © Jonathan Raa/NurPhoto

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat die Entscheidung des russischen Innenministeriums, Staatsanwalt Karim Khan, der den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russische Kinderbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen hatte, auf die Fahndungsliste zu setzen, als unbegründet, ungerechtfertigt und inakzeptabel bezeichnet. Der IStGH versprach:

"Der Gerichtshof wird sein legitimes Mandat, die Rechenschaftspflicht für die schwersten Verbrechen, die die gesamte internationale Gemeinschaft betreffen, sicherzustellen, unbeirrt ausführen."

In einer weiteren Erklärung auf der Webseite des Gerichtshofs hieß es, die Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts, des Gründungsdokuments des IStGH, betrachte das Vorgehen Russlands als "Akt der Einschüchterung" und als Versuch, das Mandat des Gerichtshofs zur Untersuchung, Verhütung und Bestrafung von Verbrechen zu untergraben. Der IStGH behauptete:

"Wir rufen die teilnehmenden Länder und alle interessierten Parteien auf, ihre Verpflichtung zu bekräftigen, die im Römischen Statut (...) verankerten Prinzipien und Werte trotz aller Drohungen gegen den Gerichtshof, seine Beamten und Mitarbeiter aufrechtzuerhalten."

Der Sucheintrag von Khan tauchte am 19. Mai in der Suchdatenbank des russischen Innenministeriums auf. Das russische Ermittlungskomitee hatte zuvor ein Verfahren gegen den Ankläger und drei IStGH-Richter wegen der Strafverfolgung einer als unschuldig bekannten Person in Verbindung mit der unrechtmäßigen Beschuldigung einer Person, ein schweres oder besonders schweres Verbrechen begangen zu haben, und Vorbereitung eines Angriffs auf einen Vertreter eines ausländischen Staates, der internationalen Schutz genießt, eröffnet.

Der IStGH hatte im März Haftbefehle gegen Putin und Lwowa-Belowa erlassen, weil sie verdächtigt werden, "Kinder aus den besetzten ukrainischen Gebieten illegal nach Russland deportiert zu haben". Die Ombudsfrau antwortete, dass Russland nichts Illegales tue und durch die Ausstellung russischer Pässe an ukrainische Kinder die ukrainische Staatsbürgerschaft nicht aufhebe, sondern ergänze.

Der Kreml bezeichnete das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs als rechtlich nichtig. Das russische Außenministerium erinnerte daran, dass Moskau nicht Vertragspartei des Römischen Statuts sei. Der ehemalige Präsident und stellvertretende Vorsitzende des Sicherheitsrats Dmitri Medwedew riet den Richtern, in den Himmel zu schauen, denn "man kann sich gut vorstellen, dass das Haager Gerichtsgebäude von einem russischen Schiff aus mit der Hyperschallrakete Oniks aus der Nordsee beschossen" werde.

Der IStGH bedauerte die Anschuldigungen aus Russland und betonte, dass er den im Römischen Statut verankerten Grundsätzen und Werten verpflichtet sei.

Mehr zum Thema - Russland wird IStGH-Richter, die Haftbefehl gegen Putin ausgestellt haben, auf Fahndungsliste setzen

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