Deutschland

Presserat: "Mülldeponie"-Kolumne in der taz ist kein Verstoß gegen Pressekodex

Eine Autorin der taz hatte im Mitte Juni mit ihrer Äußerung, Polizisten gehörten auf die Mülldeponie, für Empörung gesorgt. Der Deutsche Presserat als Organ der freiwilligen Selbstaufsicht hat jetzt entschieden, dass die Formulierung "drastisch", aber kein Verstoß sei.
Presserat: "Mülldeponie"-Kolumne in der taz ist kein Verstoß gegen PressekodexQuelle: www.globallookpress.com © Tim Oelbermann via www.imago-ima/www.imago-images.de

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen eine polizeikritische Kolumne der taz (Die Tageszeitung) als unbegründet abgelehnt. Die Polizei als Teil der Exekutive müsse sich gefallen lassen, von der Presse scharf kritisiert zu werden, begründete der Beschwerdeausschuss des Rates am Dienstag seine Entscheidung. Der Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse, also von Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien.

Die Mitte Juni erschienene Kolumne einer Autorin der nach eigenem Verständnis "linken" Tageszeitung mit Sitz in Berlin hatte bundesweit große Aufmerksamkeit und Empörung erregt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zeitweise erwogen, Strafanzeige gegen die Verfasserin zu stellen, was er letztlich aber nicht tat.

In der Kolumne "All cops are berufsunfähig" ging es um ein Gedankenspiel, wo Polizisten überhaupt noch arbeiten könnten, wenn die Polizei abgeschafft würde, der Kapitalismus aber nicht. Zum Schluss hieß es in dem Text:

Spontan fällt mir nur eine geeignete Option ein: die Mülldeponie. Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten."

Polizei, Gewerkschafter und viele Politiker zeigten sich empört. Der Presserat sieht die Kolumne der Autorin dennoch von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Rat hatte fast 400 Beschwerden zu dem Text erhalten und hatte ein Verfahren eingeleitet, das nun der Beschwerdeausschuss am Dienstag behandelte und entschied. Zu den möglichen Sanktionen des Presserates zählen ein Hinweis, eine Missbilligung und die Rüge als härteste Folge. Eine derartige öffentliche Rüge bedeutet, dass die betroffene Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben diese Rüge veröffentlichen muss.

(dpa/rt)

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